Unsere Antworten auf häufig gestellte Fragen
Allgemeine Themen
Zunächst erhalten Sie telefonisch eine kostenlose Erstberatung von einem unserer Anwälte. Hierbei versuchen wir Ihnen – auf Basis der vorliegenden Informationen – eine erste Einschätzung der Situation zu liefern und machen Ihnen Vorschläge für die weitere Vorgehensweise. Diese Erstberatung ist nicht nur kostenlos, sondern auch unverbindlich für Sie. In der Regel findet danach ein persönliches Gespräch bei uns in der Kanzlei statt, bei dem Sie alle Unterlagen mitbringen und uns im Idealfall das Mandat übertragen.
Nein! Auch eine anwaltliche Betreuung ist Vertrauenssache. Sollte Ihnen also nach unserem unverbindlichen Erstgespräch irgendetwas missfallen, so dass Sie lieber einen anderen oder gar keinen Anwalt mit Ihrer Sache betrauen möchten, dann können Sie das problemlos und ohne damit verbundene Kosten tun. Erst, wenn Sie uns offiziell das Mandat erteilen ist die Sache für beide Seiten verbindlich. Das heißt: Sie gehen mit Ihrem Anruf oder Ihrer Mail kein Risiko ein.
Besser nicht. Sie können zwar selbst "Widerspruch" bei vielen Versicherungsbescheiden einlegen und so versuchen, dass die Leistungsablehnung rückgängig gemacht wird. Allerdings sollte dieser Widerspruch auch juristisch fundiert begründet werden. Ansonsten droht die erneute Ablehnung. Ein mit Versicherungsrecht vertrauter Anwalt kann Ihnen hier sicherlich besser weiterhelfen. Durch sein Know-how und seine Erfahrung weiß er genau, worauf es ankommt und wie groß die Erfolgsaussichten sind. Zudem steht er Ihnen auch dann zur Seite, wenn es juristisch gesehen einen Schritt weitergehen sollte, sprich: es kommt zu einer Klage oder gar zu einem Berufungsverfahren. Deshalb richtet ein "Alleingang" ohne rechtliche Unterstützung letztendlich oft mehr Schaden als Nutzen an.
Dies kann man zwar nicht pauschal beantworten, aber in vielen Fällen: ja! Sollte es zu einem Rechtsstreit mit der Versicherung kommen, da diese nicht zahlen will, übernimmt in der Regel die Rechtsschutzversicherung die Kosten für den Anwalt sowie die Gerichtskosten. Allerdings kommt dies immer auf den abgeschlossenen Vertrag an. Schauen Sie deshalb sicherheitshalber nochmal in die Konditionen Ihrer Rechtsschutzversicherung. Gerne können wir dies aber auch gemeinsam tun, damit Sie in jedem Fall auf der sicheren Seite sind.
Private Unfallversicherung
Das ist ganz klar definiert. Die wichtigste Voraussetzung für die Leistung der Versicherung ist ein gesundheitlicher Schaden infolge eines Unfalls. Ein Unfall ist in den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) klar definiert: „Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person „durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper einwirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet“. Laut Definition umfasst der Unfallbegriff aber auch Gesundheitsschädigungen, die aus einer erhöhten Kraftanstrengung resultieren. Dazu zählen Verrenkungen von Gelenken an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule sowie Zerrungen und Risse von Muskeln, Sehnen, Bändern oder Kapseln.
Die Unfallversicherung zahlt nur dann, wenn die Bedingungen der Unfalldefinition Wort für Wort erfüllt sind (siehe auch vorherige Frage). Ansonsten gehen Sie als Versicherter in der Regel leer aus. Darüber hinaus müssen von Ihnen bestimmte Fristen beachtet werden, wobei wir Sie gerne unterstützen. Die Unfallversicherer müssen laut Musterbedingungen zum Beispiel nur dann zahlen, wenn die Invalidität innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall eingetreten ist und innerhalb von 15 Monaten ärztlich festgestellt wurde. Außerdem muss der Versicherte seinen Anspruch innerhalb derselben 15 Monate bei der Versicherung geltend machen.
Im Prinzip: ja! Auch Unfälle infolge sportlicher Betätigung sind durch eine private Unfallversicherung abgedeckt. Bei Unfällen im Schulsport leisten sowohl die gesetzliche als auch die private Unfallversicherung. Umfassenderen Schutz für Kinder bei dauerhaften Gesundheitsschäden nach einem Unfall bietet die Kinderinvaliditätsversicherung. Sportvereine verfügen häufig über eine Gruppenversicherung, über die alle Mitglieder abgesichert sind. Gehen Sie Hobbys mit erhöhtem Unfallrisiko nach, wie beispielsweise dem Bergsteigen, dem Drachenfliegen oder dem Skifahren, achten Sie darauf, dass diese auch von Ihrer Police abgedeckt sind.
Am besten gehen Sie zu einem Versicherungsanwalt. Wenn Ihre private Unfallversicherung nicht zahlen will, sollte zunächst geprüft werden, ob der Unfall überhaupt von der Versicherungspolice abgedeckt ist. Womöglich versucht Ihre Unfallversicherung aber auch nur, die Zahlung zu verringern und/oder zu verzögern, indem sie behauptet, es seien Fristen versäumt, Anzeigepflichten verletzt oder Vorerkrankungen nicht beachtet worden. Wenn die private Unfallversicherung nach einem Unfall nicht zahlen möchte, kann womöglich die gesetzliche Versicherung einspringen. Das gilt es ebenfalls zu prüfen. Wenn der Unfall von einem Dritten verursacht wurde, muss gegebenenfalls dessen Haftpflichtversicherung zahlen. In jedem Fall sollten Sie bei Leistungsverweigerung Ihrer Versicherung einen Fachanwalt für Versicherungsrecht zu Rate ziehen. Bei unserer kostenlosen Erstberatung erhalten Sie fachliche Hilfe auf dem Weg zu Ihrem Geld.
Private Haftpflichtversicherung
Private Krankenversicherung
In vielen Fällen schon! Die Frage ist, warum Ihre Private Krankenkasse die (volle) Kostenübernahme verwehrt. Oft ist eine Private Krankenversicherung mit einer Selbstbeteiligung oder mit einer Einschränkung bestimmter Leistungen verbunden. Dann ist vertraglich genau geregelt, ab wann und was die Krankenkasse übernimmt. Nicht selten ist es aber auch so, dass eine Ablehnung nicht über die vertraglichen Vereinbarungen begründet werden kann. Dahinter steckt dann oft eine gewisse Taktik der Versicherer, die naturgemäß natürlich darauf aus sind, so wenig wie möglich zu bezahlen bzw. die Zahlung so lange wie möglich hinaus zu zögern. Die Sache ist nur, dass Sie als Patient die Rechnung des Arztes oder des Krankenhauses bzw. deren Verrechnungsstellen bekommen und im Zweifelsfall erst einmal in Vorleistung treten müssen. Bei kleineren Behandlungen und Beträgen ist das vielleicht kein Problem. Bei mehrwöchigen Krankenhausaufenthalten oder umfassenden Untersuchungen und Behandlungen durch einen Spezialisten sieht es da schon ganz anders aus. Deshalb sollten Sie nicht lange warten und sich juristischen Beistand holen. Denn schließlich ist es Ihr Geld und Ihre Gesundheit, um die es hier geht.
In vielen Fällen bezahlt die Rechtsschutzversicherung Ihnen die Anwalts- und Gerichtskosten! Neben der eigentlichen Sachlage (ist die Leistungsabsage juristisch angreifbar?) kümmern wir uns auch um die Abstimmung mit der Rechtsschutzversicherung und klären für Sie, ob die Kosten für Anwalt und Gericht übernommen werden. Erst wenn die Kostenübernahme geklärt ist, werden wir juristisch aktiv.
Nach einer Leistungsablehnung am besten so schnell wie möglich! Denn zum einen geht es ja um Ihre Gesundheit bzw. um die Gesundheit eines Ihrer Angehörigen. Und Sie wollen ja die bestmögliche Behandlung bekommen, ohne auf den Kosten sitzen bleiben zu müssen. Zum anderen gibt es auch Fristen, die nach einer Leistungsablehnung eingehalten werden müssen. Sollten diese verstreichen, wird es schwierig bis unmöglich, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen. Deshalb ist schnelles Handeln gefragt.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Hausratversicherung
Wohngebäudeversicherung
KFZ-Versicherung
KFZ-Versicherungen schließen Leistungen bei vorsätzlichem Handeln generell aus. Bei grob fahrlässigem Handeln muss die KFZ-Haftpflichtversicherung den Schaden des Unfallgeschädigten regulieren. Die Kaskoversicherung hingegen kann in diesem Fall nach schwere des Verschuldens quotieren und somit die Zahlung insgesamt verweigern, oder nur einen Teil des eigenen Schadens regulieren.
Grob fahrlässiges Handeln ist aus Versicherungssicht das Bedienen eines Handys am Steuer, überhöhte Geschwindigkeit, Fahrerflucht, die Teilnahme an illegalen Autorennen oder die Missachtung von Verkehrsregeln. Das Fahren unter Alkohol- oder Drogenkonsum sowie ohne gültigen TÜV gilt ebenso als grob fahrlässig.
Lehnt die Versicherung die Schadensregulierung aus einem der oben genannten Gründe ab, kann sich dennoch die Prüfung durch einen erfahrenen Fachanwalt für Versicherungsrecht lohnen. Denn es ist immer auf die genauen Umstände des Einzelfalls abzustellen. Es gibt eine Vielzahl von Entscheidungen, die den Versicherten in solchen Fällen dennoch eine Entschädigung zusprechen.
Tierhalter-Haftpflichtversicherung
Verkehrsrecht
In vielen Fällen kostet Sie das gar nichts! Wenn Sie keine Schuld haben, entstehen für Sie in der Regel auch keine Kosten. Das heißt, die Rechtsanwaltskosten werden normalerweise übernommen, wenn der Unfallgegner der Verursacher ist (also Schuld hat) und der Unfall in Deutschland stattgefunden hat. Bei Unfällen im Ausland kann dies jedoch anders aussehen. Dies hängt dann jedoch vom jeweiligen Land bzw. dessen Rechtsprechung ab.
Aber auch, wenn Sie der Unfallverursacher sein sollten oder die Schuldfrage zunächst nicht eindeutig geklärt werden kann, macht es Sinn, rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen. Vor allem dann, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben. Denn dann übernimmt diese Versicherung im Idealfall die Kosten. Informieren Sie sich aber vorher, ob Verkehrsrecht von Ihrer Rechtsschutzversicherung abgedeckt wird.
Einfache Antwort: schnellstmöglich zum Anwalt! Denn egal, ob Sie es bemerkt haben oder nicht, Sie haben sich unerlaubt vom Unfallort entfernt und somit Fahrerflucht begangen. Und auch, wenn es sich hierbei nur um einen scheinbar kleinen Blechschaden gehandelt hat, Fahrerflucht ist kein Bagatelldelikt. Neben Punkten in Flensburg und einer Geldstrafe kann sogar der Entzug der Fahrerlaubnis von mindestens sechs Monaten drohen. Deshalb nicht lange überlegen und zum Anwalt. Denn jeder Tag, den Sie warten, macht es nur noch schlimmer.
Verkehrsstrafrecht
Erstmal gilt: Ruhe bewahren! Das heißt auch, dass keine übereilten Schuldeingeständnisse gemacht werden oder irgendetwas voreilig unterschrieben wird. Gut gemeinte Erklärungen können negative Folgen haben. Für den Laien ist es nicht immer leicht zu erkennen, welche Konsequenzen die Behörden aus entsprechenden Aussagen und Erklärungen ziehen können. Darüber hinaus ist schnelles Handeln und Reagieren gefragt. Denn mit jedem Bescheid und/oder Anhörungsbogen ist eine Frist verbunden, in der man Widerspruch einlegen kann. Wer diese Fristen ungenutzt verstreichen lässt, vermindert seine Chancen erfolgreich gegen eine Verkehrsstrafsache vorzugehen erheblich. Das ist besonders ärgerlich, wenn der Entzug der Fahrerlaubnis und damit ein Mobilitätsverlust droht. Deshalb: nicht lange warten und einen Anwalt einschalten.
Auf jeden Fall! Denn ein Anwalt kennt die Möglichkeiten und Chancen, die sich im Rahmen einer Bußgeld- oder Verkehrsstrafsache ergeben. Im Gegensatz zum Beschuldigten hat ein Anwalt auch Akteneinsicht. Zudem kann er die Mess- und Kontrollverfahren überprüfen lassen. Was man in diesem Zusammenhang wissen sollte: fast jeder dritte Bußgeldbescheid ist fehlerhaft (bei Tempomessungen ist die Zahl noch wesentlich höher) und kann entsprechend angezweifelt werden. Meist ist dies für einen Laien jedoch ohne juristischen Beistand leider nicht erkenn- und durchsetzbar.
Ehrliche Antwort: Jein. Grundsätzlich ist es theoretisch möglich, nach einem Verkehrsverstoß ein Fahrverbot zu umgehen. Dies ist allerdings nur mit einer sehr guten Begründung und meist nur in absoluten Ausnahmefällen möglich – auf jeden Fall aber ist hierzu ein erfahrener Anwalt einzuschalten. Natürlich hängt dies, wie auch die Strafe selbst, von Art und Umfang des Verstoßes ab. Als Ersttäter und in minder schweren Fällen kann ein Anwalt zumindest Schadensbegrenzung erwirken und zum Beispiel den Führerscheinentzug hinauszögern bzw. auf einen bestimmten Zeitraum hin "verschieben". Dies ist besonders bei Autofahrern, die beruflich auf ihr Fahrzeug angewiesen sind, sehr hilfreich.
Arbeitsrecht
Gehen Sie zum Anwalt! Denn pauschal kann man nicht sagen, ob Ihnen eine Abfindung zusteht und wenn ja, in welcher Höhe. Wir prüfen für Sie Ihren Arbeitsvertrag und das Unternehmen, in dem Sie beschäftigt waren und bewerten Ihre Erfolgsaussichten. So sorgen wir relativ schnell für Klarheit und dafür, dass Sie wissen, was und wieviel Sie von Ihrem ehemaligen Arbeitgeber zu bekommen haben.
Am besten sofort! Speziell bei Kündigungen gibt es relativ kurze Rechtsmittelfristen, die es zu beachten gilt. So muss hier innerhalb von drei Wochen eine Klage eingereicht werden. Der Countdown läuft übrigens ab dem Tag nach der Kündigung. Deshalb: zögern Sie nicht lange, sonst ist die Kündigung wirksam und nur noch sehr schwer anfechtbar.
Auch in diesem Fall direkt zum Anwalt! Denn zum Einen geht es darum, den Grund für den Lohnverzug herauszufinden. Hat der Arbeitgeber etwa Insolvenz angemeldet? Erhebt der Arbeitgeber Schadensersatz-Forderungen gegen Sie? Oder gibt es andere Gründe, die der Arbeitgeber geltend macht? Dies klären wir für Sie, um umgehend die entsprechenden juristischen Maßnahmen und Mittel auf den Weg zu bringen.
Zum Anderen ist es natürlich auch wichtig, möglichst schnell Ihre Ansprüche geltend zu machen, damit Sie lieber heute als morgen zu Ihrem – im wahrsten Sinne des Wortes – verdienten Geld kommen. Insofern liegt es ja auch in Ihrem eigenen Interesse, möglichst schnell zum Ziel zu kommen. Wir zeigen Ihnen, wie!